Place Add

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Geltungsbereich

Diese allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen von, alle Aufträge an und alle Verträge mit der Kommanditgesellschaft „Place Add“, im Folgenden „Nutzer“ genannt.
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle nachfolgenden Angebote und Verträge, die mit derselben Partei abgegeben bzw. geschlossen werden, unabhängig davon, ob sie mit bereits abgegebenen Angeboten oder geschlossenen Verträgen in Zusammenhang stehen oder auf diese folgen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Bedingungen müssen ausdrücklich und schriftlich vom Nutzer bestätigt werden und gelten nur für das Angebot oder den Vertrag, bei dem die Änderung oder Ergänzung vorgenommen wurde.
Sofern und soweit die allgemeinen Bedingungen der Gegenseite im Widerspruch zu diesen allgemeinen Bedingungen stehen, bleiben die allgemeinen Bedingungen der Gegenseite unberücksichtigt.

Artikel 2: Angebote

Alle Angebote des Nutzers, unabhängig davon, ob sie in separaten Angeboten oder in Preislisten oder Lageraufstellungen gemacht werden, sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes angegeben.

Der Nutzer ist erst an ein Angebot gebunden, nachdem der Gegenseite alle relevanten Daten zur Verfügung gestellt wurden.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Nutzer den Auftrag der Gegenseite bestätigt hat. Dies kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail geschehen.

Änderungen der Ausführung des Vertrags, die auf Wunsch der Gegenseite vorgenommen werden, müssen dem Nutzer so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Der Nutzer hat die Möglichkeit, diese Änderungen in der Ausführung abzulehnen und den ursprünglichen Auftrag dennoch auszuführen. Eventuelle Mehrkosten in Zusammenhang mit den auf Wunsch der Gegenseite vorgenommenen Änderungen werden der Gegenseite in Rechnung gestellt.
Die vom Nutzer bei dem Angebot bereitgestellten Zeichnungen, Modelle, Designs, Muster usw. bleiben Eigentum des Nutzers und müssen im Falle des Nichterfüllens des Vertrags durch die Gegenseite unverzüglich zurückgegeben werden. Der Nutzer behält sich alle Rechte an dem geistigen Eigentum in Bezug auf diese Dinge vor.

Die vom Nutzer bereitgestellten Dokumente dürfen in keiner Weise ganz oder teilweise vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Verfügung gestellt oder auf andere Weise verwendet werden, ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Nutzers.
Die Gegenseite muss die für die Ausführung eines Vertrags relevanten Daten, Modelle, Abbildungen usw. so schnell wie möglich, jedoch spätestens 8 Tage nach Vertragsabschluss, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, dem Nutzer zur Verfügung stellen. Bei verspäteter Bereitstellung der relevanten Daten und/oder Unterlagen durch die Gegenseite oder wenn die Gegenseite auf andere Weise ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, der Gegenseite einen Rechnungsbetrag in Höhe des entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen, unbeschadet seines Rechts, zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Gegenseite haftet für die von ihr bereitgestellten Daten, Zeichnungen, Abbildungen usw. und trägt die volle Verantwortung für diese Daten, Zeichnungen usw.

Die Gegenseite stellt den Nutzer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten beruhen, die aus den von der Gegenseite bereitgestellten Daten, Modellen, Abbildungen usw. resultieren und gegen den Nutzer erhoben werden.

Artikel 3: Preis

Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gegebenenfalls darauf entfallenden Umsatzsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Preise in Euro angegeben.

Artikel 4: Lieferung und Risiko

Die Lieferung erfolgt an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, der im Angebot oder in der

Auftragsbestätigung angegeben ist. Die Lieferzeit wird von den Parteien einvernehmlich festgelegt, wobei die vereinbarte Menge und Art der zu liefernden Waren berücksichtigt wird. Der Nutzer wird die angegebene Frist nach Möglichkeit einhalten.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Nutzer das Recht, die zu liefernden Waren in Etappen zu liefern, wobei jede Lieferung separat in Rechnung gestellt wird. Die Parteien können aus einer solchen weiteren Vereinbarung nur dann Rechte ableiten, wenn diese schriftlich festgehalten wird.
Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber der Gegenseite, ihr die Waren in der im Angebot beschriebenen Qualität und Menge zu liefern, wie im Angebot weiter beschrieben oder vereinbart. Für das Bedrucken von Speisekarten gilt:

Wir haften in keiner Weise für unerwünschte Ergebnisse, die durch nachweisliches Befolgen der gegebenen Genehmigung entstehen.
Druckfarben auf Bildschirmpräsentationen sind lediglich indikativ. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden.

Lieferzeiten sind immer ungefähr angegeben und sind niemals eine fatale Frist. Ansprüche bezüglich der Lieferzeit weisen wir von vornherein zurück.
Das Bedrucken von Speisekarten ist Handarbeit, hierbei wird größte Sorgfalt angewendet, es kann eine Abweichung von 1-2 mm auftreten, und ist kein Grund für Reklamationen.

Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber der Gegenseite, ihr Waren zu liefern bzw. bereitzustellen, die: a. von ordnungsgemäßer Ausführung sind; b. in jeder Hinsicht mit etwaigen Mustern übereinstimmen, die vom Nutzer und/oder der Gegenseite bereitgestellt wurden.
Der Nutzer haftet nur für die gelieferten bzw. bereitgestellten Waren für den Zweck, für den die Gegenseite diese verwenden will, wenn und soweit dieser Zweck dem Nutzer bekannt gemacht wurde, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Wenn die Gegenseite die Waren nicht, nicht rechtzeitig oder nicht am vereinbarten Ort abnimmt, weil sie nicht die notwendige Mitwirkung leistet oder weil ein anderes Hindernis von ihrer Seite auftritt, ist die Gegenseite, nachdem sie vom Nutzer in Verzug gesetzt wurde, im Verzug und der Nutzer hat das Recht, die Waren ab dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem die Lieferung stattfinden soll, auf Kosten und Risiko der Gegenseite zu transportieren und an einem vom Nutzer festzulegenden Ort zu lagern. In diesem Fall hat der Nutzer Anspruch auf Schadensersatz für den von ihm erlittenen Schaden. Dieser Schadensersatz beträgt mindestens 15 % des Nettorechnungsbetrags bei einem Mindestbetrag von 100 €, unbeschadet des Rechts des Nutzers, zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen.

Wenn die Waren innerhalb von 8 Tagen nach dem Angebot zur Lieferung nicht von der Gegenseite angenommen werden, ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag, auf dessen Grundlage die Lieferung erfolgt, ohne gerichtliche Intervention zu kündigen und die zu liefernden Waren zu verkaufen oder zurückzunehmen. Die Gegenseite ist dann zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe des entgangenen Gewinns und aller damit verbundenen Kosten verpflichtet. Dieser Schadensersatz beträgt mindestens 15 % des Nettorechnungsbetrags bei einem Mindestbetrag von 100 €, unbeschadet des Rechts des Nutzers, zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen.
Das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder des gesamten oder teilweisen Untergangs der zu liefernden Waren trägt die Gegenseite ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder ab dem im sechsten Absatz beschriebenen Zeitpunkt.

Die bestimmte Frist, innerhalb derer die Lieferung stattfinden muss, wird vom Nutzer nach Angemessenheit und Billigkeit angestrebt, ist jedoch nicht bindend. Eine Überschreitung der bestimmten Frist für die Lieferung gibt der Gegenseite nicht das Recht, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen. Eine Überschreitung der Frist, innerhalb derer die Lieferung stattfinden muss, führt niemals zu einer Haftung des Nutzers für direkte oder indirekte Folgen einer fristüberschreitenden Lieferung und gibt der Gegenseite in keiner Weise Anspruch auf Entschädigung.
Wenn und soweit möglich, wird der Nutzer selbst für den Transport sorgen. Bei Inanspruchnahme Dritter gehen die etwaigen Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung, einschließlich der Transport- und

Versicherungskosten, zu Lasten der Gegenseite, und die Waren werden nur gegen Nachnahme geliefert. In letzterem Fall wird der Gegenseite kein freier Zugang gewährt.

Artikel 5: Reklamationen

Eventuelle Reklamationen bezüglich der vom Nutzer gelieferten Waren müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung schriftlich beim Nutzer angezeigt werden. Sollten vorgenannte Meldungen mündlich erfolgt sein, muss die Gegenseite diese so schnell wie möglich schriftlich bestätigen.
Rücksendungen von bereits vom Nutzer gelieferten Waren werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Nutzers akzeptiert. Diese Rücksendungen gehen vollständig zu Lasten und Risiko der Gegenseite.

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen der Gegenseite behält sich der Nutzer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu dem Zeitpunkt vor, an dem die Gegenseite ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Unter Verpflichtungen sind hier Verpflichtungen bezüglich der Gegenleistung zu verstehen, die der Gegenseite gegenüber dem Nutzer zustehen in Bezug auf: a. die aufgrund dieses Vertrags gelieferten oder noch zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen; b. die aufgrund dieses Vertrags für die Gegenseite durchzuführenden Arbeiten; c. die Forderungen wegen Nichterfüllung dieses Vertrags. Das Eigentum an eventuell vom Nutzer an die Gegenseite bereitgestellten Waren bleibt immer beim Nutzer.
Wenn der Nutzer Forderungen gegenüber der Gegenseite hat, für die ein Eigentumsvorbehalt besteht, sowie Forderungen gegenüber der Gegenseite, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht, wird eine Zahlung der Gegenseite zunächst zur Erfüllung der Forderung verwendet, für die kein Eigentumsvorbehalt besteht.
Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die Gegenseite übergegangen ist, ist dieser nicht berechtigt, das Gelieferte zu veräußern, im Sinne von Sachrecht oder Schuldrecht zu belasten oder in irgendeiner Form zu übertragen.
Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die Gegenseite übergegangen ist, ist diese verpflichtet, das Gelieferte als ein guter Hausherr und als kenntlich Eigentum des Nutzers für diesen zu halten. Etwaige auf oder an den gelieferten Waren angebrachte Marken oder Zeichen müssen für jedermann sichtbar bleiben.
Der Nutzer hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn und soweit die Gegenseite mit der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Nutzer in Verzug ist oder wenn der Nutzer der Auffassung ist, dass die Gegenseite in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist.

Artikel 7: Haftung

Der Nutzer haftet, mit Ausnahme der folgenden oder ausdrücklich abweichenden schriftlichen Vereinbarung, nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von Hilfe oder anderen Personen und/oder Dingen, die auf Anfrage der Gegenseite bei der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, verursacht wurden.

Die Haftung des Nutzers für alle direkten Kosten und Schäden, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit oder verursacht durch einen Fehler oder eine Nichterfüllung des Vertrags stehen, ist jederzeit auf den Nettorechnungsbetrag in Bezug auf den Auftrag begrenzt.
Der Nutzer ist niemals haftbar für indirekte Kosten und indirekte Schäden, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit oder verursacht wurden durch einen Fehler oder eine Nichterfüllung des Vertrags.

Die Gegenseite stellt den Nutzer von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz oder anderweitige Ansprüche, die direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar mit der Erfüllung des Vertrags zwischen dem Nutzer und der Gegenseite zusammenhängen, frei.
Der Nutzer haftet niemals für Schäden oder Wertminderungen irgendwelcher Sachen der Gegenseite, die der Nutzer oder eine andere Person, die ihm zur Bearbeitung übergeben wurde, hat, als bis zu dem Betrag, für den der Nutzer sich gegen derartige schadensverursachende Ereignisse versichert hat und für den tatsächlich eine Deckung besteht.

Artikel 8: Höhere Gewalt

Wenn und soweit der Nutzer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig am vereinbarten Ort aufgrund eines Grundes, der ihm nicht zuzurechnen ist, erfüllen kann, ist er berechtigt, den betreffenden Vertrag, ohne gerichtliche Intervention und ohne dafür schadenersatzpflichtig zu sein, zu kündigen oder die

Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag für eine vom Nutzer als angemessen zu erachtende Frist auszusetzen.
Unter Gründen, die dem Nutzer nicht zuzurechnen sind, werden unter anderem verstanden: jede nicht vorhersehbare Störung des geregelten Ablaufs im Unternehmen des Nutzers oder im Unternehmen eines Dritten, von dem der Nutzer Waren oder Dienstleistungen bezieht, sowie offensichtliche Änderungen seit dem Zustandekommen des Vertrags in den tatsächlichen Gegebenheiten, die direkt oder indirekt die Kostenfaktoren oder die Liefermöglichkeiten beeinflussen, wie: Feuer, Wasserschaden, (besondere) Wetterbedingungen, Katastrophen, Krieg und Kriegsgefahr, Regierungsmaßnahmen, Aufruhr, Unruhen, Streik oder Ausschluss, Maßnahmen zur Genauigkeit, Defekte an Maschinen oder Anlagen, Unterbrechungen, Störungen in der Versorgung mit oder Rationierung von Grund-, Hilfs- oder Brennstoffen sowie die Nichterfüllung einer Verpflichtung durch einen Dritten, von dem der Nutzer Waren oder Dienstleistungen bezieht.

Wenn eine der oben genannten Umstände eintritt, informiert der Nutzer die Gegenseite so schnell wie möglich unter Vorlage der verfügbaren Beweise.

Artikel 9: Zahlung und Sicherheit

Alle Zahlungen müssen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne Recht auf Rabatt oder Schuldenvergleich, auch im Insolvenzfall, im Büro des Nutzers oder durch Überweisung auf ein vom Nutzer angegebenes Bank- oder Girokonto, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

Wenn die Gegenseite nicht innerhalb der oben genannten Frist oder nicht innerhalb der nachfolgend vereinbarten Frist bezahlt, ist sie von Rechts wegen im Verzug, und der Nutzer hat, ohne eine weitere Mahnung oder Fristsetzung, das Recht, der Gegenseite 1 % Zinsen pro Monat ab Fälligkeit in Rechnung zu stellen, bis zum Datum der vollständigen Erfüllung, unbeschadet der weiteren Rechte, die dem Nutzer zustehen.
Alle Kosten, die dem Nutzer aus der Nichterfüllung, nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung durch die Gegenseite einer Verpflichtung aus diesem Vertrag entstehen, sind zu Lasten der Gegenseite. Zu diesen Kosten gehören die Kosten für Mahnungen, Kündigungen, Inkasso und Gerichtsvollzieher sowie die Kosten für Rechtsanwälte und alle außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten, die Kosten werden auf mindestens 15 % der zu fordernden Hauptsumme bei einem Mindestbetrag von 100 € geschätzt.

Wenn und soweit die Gegenseite mit der Zahlung im Verzug ist, sowie im Falle der Insolvenz, des Antrags auf Zahlungsaufschub und der Stilllegung oder Liquidation ihres Unternehmens, wird alles, was der Nutzer von der Gegenseite zu fordern hat, sofort fällig.

Der Nutzer behält sich das Recht vor, vollständige oder teilweise Vorauszahlungen des vereinbarten/geschätzten Kaufpreises zu verlangen.
Die Gegenseite ist verpflichtet, auf erste Aufforderung des Nutzers Sicherheiten zu stellen oder eine Bankgarantie für alles, was die Gegenseite dem Nutzer aus diesem Vertrag oder aus anderen Gründen schuldet, auszustellen.

Der Nutzer ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung zur Herausgabe einer Ware auszusetzen, bis die Gegenseite alle ihre Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer erfüllt hat.

Artikel 10: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Verträge zwischen dem Nutzer und der Gegenseite findet niederländisches Recht Anwendung.

Alle Streitigkeiten, die sich aus den Verträgen zwischen dem Nutzer und der Gegenseite ergeben und die nicht in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, müssen zunächst bei dem Amtsgericht in Roermond in den Niederlanden anhängig gemacht und dort verhandelt werden.

Artikel 11: Hinterlegung

Diese allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen wurden 2002 bei der Handelskammer in Heerlen hinterlegt.